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Persönliche Haftung von Stadträten und Kommunalpolitikern

Schutzpflicht des Staates – Infraschall als pars pro toto – Persönliche Haftung von Stadt- und Gemeinderatsmitgliedern.

Es ist kaum anzunehmen, dass sich die Mehrheit der "Volksvertreter" bisher mit der tatsächlichen Auswirkung der Windenergie auf die menschliche Gesundheit befasst haben. Ignoranz und schnelles Handheben "dafür" - auch bei eigentlich komplexen Zusammenhängen - sind daher eher die Regel bei Abstimmungen über Windparkflächen. ("Denn sie wissen nicht was sie tun!") Der ein oder andere „Volksvertreter“, hat ja auch vielleicht über Umwege einen gewissen Vorteil davon! Da wird dann finanzielle „Unterstützung“ für gemeindliche Projekte, wie ein neues Gemeinde- oder Feuerwehrgerätehaus, ein Kindergarten oder Spielplatz, von den Wind“park“-Projektierern ausgelobt. Der Kreativität sind hierbei offensichtlich keine Grenzen gesetzt. 

Für Stadträte/Kommunalparlamentarier kann die Bewilligung von Windkraftanlagen richtig teuer werden. Das sei wohl bisher noch nie “in ihrer ungeheuren Tragweite” durchdacht worden, sagt Prof. Dr. Michael Elicker, Staatsrechtslehrer an der Universität des Saarlandes.

Er führt aus, dass dem Staat laut aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes eine Schutzpflicht obliegt, das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen. Die Verletzung dieser Schutzpflicht kann von allen Grundrechtsträgern geltend gemacht werden. “Lässt der Staat (in diesem Sinne umfasst der Begriff auch die Kommunen) es zu, dass Großwindanlagen in einem völlig unzureichenden Abstand von teilweise nur wenigen 100 Metern zu menschlichen Wohnungen errichtet werden, verletzt er seinen staatlichen Schutzauftrag und kann für die gesundheitlichen Folgen haftbar gemacht werden.”

Das Bundesamt für Umwelt hat in seiner sogenannten  “Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall” (2014) den Wissensstand über Infraschallauswirkungen aufbereitet: “Die Belästigungen und Störungen durch Infraschall und – erweitert – tieffrequenten Schall führen oftmals zu Lärmbeschwerden. Dabei werden Angstgefühle, Konzentrationsschwäche, Schlaflosigkeit und Depressionen genannt. … Während auf diesem Gebiet noch ein beträchtlicher Forschungsbedarf besteht, gibt es ein breites, abgesichertes Wissen über die aurale Wirkung von Infraschall und tieffrequentem Schall auf den Menschen.” (S. 44)

Wind-Planungsfirmen sehen das meist anders. “Schädliche Umweltwirkungen durch Infraschall, der von Windenergieanlagen ausgeht, konnten bisher durch wissenschaftliche Studien nicht belegt werden.” (SR/002/2014 v. 10.4.2014, S. 25 Mitte). Prof. Dr. Elicker: “Diese Aussage ist schlicht falsch und außerdem wird verkannt, dass die staatliche Schutzpflicht für Leib und Leben des Menschen nicht erst dann einsetzt, wenn eine Gefahr endgültig nachgewiesen ist.”

Nicht selten folgen Rats-/Gemeinderatsmitglieder bei ihrer Planung von sogenannten “Windkraft-Vorrangflächen” den “Abwägungsvorschlägen” der beauftragten Planungsfirmen, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein. Prof. Dr. Elicker weist darauf hin, dass die Stadt/Gemeinde bei ungenügender Prüfung auch haftungsträchtige Fehler der Planungsvorschläge übernimmt. Dies gelte auch für die Gesundheitsproblematik von Großwindanlagen in Form des Infraschalls.

„Wenn “die Pflicht zur planerischen Konfliktbewältigung nicht in rechtmäßiger Weise wahrgenommen wurde und dies zu Lasten der Gesundheit der Bürger ausschlägt, kann sich hieraus, wenn entsprechende Gesundheitsschäden bei Betroffenen auftreten, sogar die persönliche Haftung (!) der dies ermöglichenden Stadt-/Gemeinderatsmitglieder mit ihrem Privatvermögen ergeben. Die parlamentarische Indemnität (Anm. d. Red.: bezeichnet die Freistellung von strafrechtlicher – u. U. auch zivilrechtlicher – Verfolgung) steht nur den Mitgliedern der staatlichen Parlamente, nicht aber den Mitgliedern der sog. “Kommunalparlamente” zu. Das ist eine Tatsache, die wohl bisher noch nie in ihrer ungeheuren Tragweite durchdacht wurde.” Führt Prof. Dr. Elicker weiter an.                                

https://deutscherarbeitgeberverband.de//aktuelles/2014_11_30_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html                                                                                                   http://www.elicker.eu/leistungen/