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Rückbau der Fundamente

Rückbau der Fundamente

Eine wichtige Frage bei dem Bau von WKA´s im Außenbereich: Was passiert mit der WKA nach Ablauf der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), in der Regel auch gleichbedeutend das Ende der Nutzungszeit. Das Bundes-Baugesetzbuch sieht vor, …das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen…, d. h. das sämtliche Eingriffe, die mit der Errichtung einer WKA in Verbindung stehen (Zuwegungen, Leitungen, Fundamente, die WKA selber, etc.) komplett und Vollständig entfernt werden müssen. Das sind keine kleinen Fundamente. Das sind, je nach Untergrundbeschaffenheit, Stahl-Beton-Fundamente von 3500 – 5000 Tonnen.

  WEA-Fundament 02.png   WEA-Fundament 01.png

    (Quelle: Google Internet)                                                                                (Quelle: Google Internet)

 Doch das Landesamt Schleswig-Holstein hat eine andere Gesetzes-Auffassung. Worüber keiner der „grünen Windkraft-Claqueure“ gerne spricht: Windkraftanlagen versiegeln den Boden und die Fundamente bleiben nach Rückbau einfach drin. Dabei meint die Genehmigungsbehörde sich schlicht auf ihre eigene Meinung zur Wiederherstellung der Bodeneigenschaften berufen zu können. Ein Bericht der Sendung Panorama 3 deckte dies seltsame Vorgehen auf.                                                                                                                     https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Rueckbau-bei-Windraedern-oft-mangelhaft-,panoramadrei2706.html                                                                                                                                                                                              http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html

Große Flächen werden versiegelt

Reiner Böttcher, ehemaliger Mitarbeiter des Umweltministeriums in Kiel © NDR Fotograf: Screenshot

Reiner Böttcher, ehemaliger Mitarbeiter des Umweltministeriums in Kiel,                                                                                                                                                                                                                                                                                             beklagt die Versiegelung des Bodens. (Quelle: Panorama 3, NDR)

In dem Bericht kommt auch Reiner Böttcher, ehemaliger Mitarbeiter des Umweltministeriums in Kiel, zu Wort. Sein Zuständigkeitsbereich war Nachhaltigkeit. Er weiß, was es bedeutet, wenn die Fundamente nicht vollständig aus dem Boden entfernt werden. "Wenn ich nur einen Meter vom Fundament abtrage, bleibt ja die Fläche versiegelt", sagt Böttcher. "Wir reden hier im Moment von drei Millionen Quadratmetern in Schleswig-Holstein, die wir durch Fundamente der Windkraftanlagen versiegelt haben! Da bleibt eigentlich nur das Fundament zu entfernen." Warum hier Kompromisse gemacht werden, kann Böttcher sich nicht erklären.

Landesamt hat andere Rechtsauffassung

Martin Schmidt, Pressesprecher LLUR © NDR Fotograf: Screenshot

Für Martin Schmidt, Pressesprecher des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Schleswig-Holstein,                                                                                                                                                                                            ist der Rückbau gesetzmäßig erfolgt.(Quelle: Panorama 3, NDR)

Vielleicht kann das aber Martin Schmidt. Er ist Pressesprecher des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), der zuständigen Naturschutzbehörde in Schleswig-Holstein. Dass Fundamente großflächig im Boden verbleiben, sieht er nicht als Problem. "Also bisherige Rechtsauffassung ist, dass, je nach Gegebenheit - das ist ja unterschiedlich geregelt, auch von uns - ein Rückbau bis mindestens einen Meter unter Flur durchaus reicht", sagt Schmidt.

Wie kann man zu einer anderen Rechtsauffassung kommen als zu der, die im Baugesetzbuch steht? Schmidt erklärt: "Der Rückbau ist aus unserer Sicht damit erfolgt, dass die Bodeneigenschaften weitgehend wieder hergestellt sind. Das sind sie mit einem Meter Bodenauflage. Es kann darauf wieder landwirtschaftlich gewirtschaftet werden. Und damit ist diesem Passus genüge getan." In den Erläuterungen zum Baugesetzbuch, den sogenannten Kommentaren, liest sich das allerdings ganz anders. Dort schließt der Begriff "Rückbau" die Fundamente ausdrücklich mit ein.

Kommentar

Wir glauben, dass hier eher die Kosten für die Wind“park“ –Profiteure klein gehalten werden sollen. Denn Panorama 3 hat alle Landkreise in Norddeutschland gefragt, wie der Abriss der Fundamente jeweils geregelt ist. Ausgerechnet entlang der windreichen Nordseeküste bleiben die meisten Fundamente im Boden. Dort also, wo die meisten Windräder stehen, wo es vermutlich auch wirtschaftliche Interessen gibt, die Rückbaukosten klein zu halten. Schließlich ist der Rückbau des Fundaments beim Abriss der Anlagen der kostenintensivste Teil.

Werden Kosten klein gehalten? Eine Übersichtskarte!

In den rot eingefärbten Landkreisen werden die Fundamente von Windenergieanlagen nicht vollständig aus dem Boden entfernt, in den grün eingefärbten verbleiben keine Fundamentreste im Boden, die grau eingefärbten haben unsere Fragen nicht klar beantwortet © NDR Fotograf: Screenshot

In den rot eingefärbten Landkreisen werden die Fundamente von Windenergieanlagen nicht vollständig aus dem Boden entfernt, in den grün eingefärbten verbleiben keine Fundamentreste im Boden, die grau eingefärbten haben die Anfragen von PANORAMA 3 nicht klar beantwortet. (Quelle: Panoram 3, NDR)

Durch das Verbleiben der Fundamentreste, werden nicht unerhebliche Sedimente in die Umgebungsbereiche ausgeschieden, die letztendlich die Böden und die Grundwasserqualität gefährden. Zudem können durch tiefere Pfahlgründungen wichtige, trennende Bodenschichten durchbrochen werden. Das birgt eine hohe Gefährdung des Grund- und Trinkwassers durch gefährliche Immissionen wie „Ausscheidungen“ der Stahl-Beton-Fundamente, Fette und Öle der WKA´s, Nitrate durch das Ausbringen von Gülle usw. Durch die erhöhte Belastung des Grundwassers, muss das Trinkwasser aufwendiger Aufbereitet werden. Die Kosten trägt dann der Endverbraucher alleine. Es bleibt auch die Befürchtung, dass nach einer Insolvenz der Wind“park“-Betreiber, der Landeigentümer bzw. nach deren Insolvenz der Steuerzahler auf den Kosten des Rückbaus sitzen bleibt. Frei nach dem Motto: Die Gewinne werden privatisiert, „Unkosten“ sozialisiert. Wir leben halt in einer Lobbykratie! 

Entsorgung der Rotorblätter und anderer WKA-Bauteile

Entsorgung alter WKA´s und Rotorblätter. Wohin mit den alten Wind“rädern“?

Remondis, eines der größten Entsorgungsunternehmen, warnt vor zukünftigen Problemen bei der Entsorgung von ausgedienten Windrädern! Im Land gibt es zu wenig Platz auf Deponien! „Da kommt ein Riesenproblem auf uns zu. Wir steigen bei der einen Technologie aus – unter anderem weil wir nicht wissen, was wir mit dem Atommüll machen sollen – und bei einer neuen Technologie ein, bei der wir auch nicht wissen, wie wir mit dem Abfall klarkommen“. Kritisiert Remondis-Manager Herwart Wilms.                                                                                                                                    https://www.capital.de/wirtschaft-politik/unternehmen-windraeder-abfallentsorgung-remondis-recycling-8401?utm_content=buffer4bf4c&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=buffer                                                                                                                                                    http://www.metropolico.org/2017/01/19/da-kommt-ein-riesenproblem-auf-uns-zu-hightech-muellhalden-durch-die-energiewende/                                                                                                                                                                        

Dagegen stellt die Entsorgung alter WKA´s für die „grünen“ Ideologen und Windkraftlobbyisten, wie z.B. RP-Umweltministerin Ulrike Höfken, überhaupt kein Problem dar. Es gibt ja schließlich Recycling-Wege. Welche, dazu äußern sich die „grünen“ Ideologen sowie der Bundesverband Wind Energie (BWE) nicht. Die meisten würden im Ausland, z.B. Gambia, noch 10 Jahre genutzt. Was danach dann im afrikanischen Gambia mit den ausgedienten WKA´s passiert, interessiert den Ideologen und Windkraftlobbyisten nicht mehr. Aus den Augen aus dem Sinn. Denn in Afrika wird der Müll ja auch schließlich in "Rest- und Wertstoffsäcken" entsorgt. Da wird es wohl auf tonnenweise giftige Rotorblätter, Fette und Öle nicht mehr ankommen. Vielleicht legt ja die Bundesregierung auf Steuerzahlerkosten ein teures Rückholprogramm auf!